News
Abschlussklausur im Arbeitsrecht WS 2022/23
18.01.2023
Liebe Studierende,
am 13.02.2023 findet um 10.30 Uhr im Audimax die zweistündige Abschlussklausur im Arbeitsrecht statt.
Aufgrund der Neuregelung der SPO im Studiengang Rechtswissenschaften vom 25.02.2022 bitte ich Sie Folgendes zu beachten:
Teilnehmen dürfen aus dem Studiengang Rechtswissenschaften nur diejenigen, die Handels- und Gesellschaftsrecht nicht bestanden bzw. noch nicht mitgeschrieben haben. Ist die Klausur in Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden, so ist eine zusätzliche Teilnahme an der Arbeitsrechtsklausur nicht möglich. Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche.
Für die Studienbeginner im Sommer ist zu beachten, dass die Zwischenprüfung im 1. Versuch bestanden sein muss, da im 2. Versuch Handels- und Gesellschaftsrecht vorgegeben ist.
Sollte es bei der Anmeldung zu Schwierigkeiten bzw. Fragen kommen, so wenden Sie sich bitte an arbeitsrecht@uni-bayreuth.de bzw. telefonisch an Heike Pösch Tel. 55-6341